Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Die Angebote des Lieferers erfolgen freibleibend. Lieferverträge werden nur aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht. Abweichende Absprachen sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
2. Preise
Es werden jeweils die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Soweit dies aufgrund zwingender Gesetzesvorschriften nicht gilt, ist der Lieferer berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise vorzunehmen, wenn ab dem Vertragsschluss eine Änderung der Kostensituation eintritt. Der Verkäufer hat dem Käufer die Änderung der Kostensituation darzustellen. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu Preiserhöhungen sind wir insbesondere berechtigt, wenn die Lohntarife, die Preise für Rohmaterialien oder Halbzeug sich erhöhen.
3. Lieferzeit
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr; etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins schriftlich ausdrücklich zugesagt hat. Alle außerhalb des Machtbereichs der Lieferfirma liegenden Tatsachen (Streik, Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld- und Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Feuer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Maschinenschäden u. dgl.) befreien den Verkäufer für die Dauer des Zustandes als höhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung; die Lieferzeit verlängert sich entsprechend. Das gleiche gilt im Falle gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, die die Lieferung im Verhältnis zu dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erschweren. Ist die Lieferzeit überschritten, so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist mit der Bestimmung setzen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrage zurück tritt; nach Ablauf der Frist ist er zum Rücktritt berechtigt. Der Verkäufer haftet in Fällen der Fristüberschreitung:
a) bei Verträgen mit Kaufleuten und öffentlichen Auftraggebern nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des gesetzlichen Vertreters oder seines leitenden Personals,
b) bei Verträgen in Ziff. a) nicht erfassten Vertragspartnern für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im übrigen sind Entschädigungsansprüche in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Bar ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen können zwei Prozent Skonto gekürzt werden. Zu Unrecht gekürzte Beträge belastet der Verkäufer nach. Die Annahme von Wechseln erfolgt Zahlungshalber. Wechselzahlungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Diskont- und sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Wechselzahlung wird Skonto nicht gewährt. Sobald in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, können sämtliche Wechsel fällig gestellt werden. Aufrechnung ist nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Zahlungsverzug
Sollte der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhalten, hat der Verkäufer das Recht, vom Tage des Verzugs an Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges geht die Gefahr für beim Verkäufer lagernde Ware auf den Käufer über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderung des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Bei Scheck und Wechselzahlungen gilt erst die endgültige Einlösung der Zahlungsmittel als Zahlung. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn die Rechnungen des Verkäufers in laufende Rechnung eingestellt werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers das Eigentum auf den Käufer übergeht. Der Käufer darf über die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verfügen, sie aber weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Die Ware ist getrennt zu lagern und auf Wunsch des Lieferers aus berechtigtem Anlass zu kennzeichnen. Weiterverkauf ist im Rahmen des üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtung dem Verkäufer gegenüber eingehalten hat. Der Käufer tritt bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf der Ware gegen den Erwerber entstehende Forderung an den Verkäufer ab.
7. Gewährleistungsansprüche
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr können Mängelrügen nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Soweit auch bei genauester Prüfung ein Mangel nicht zu erkennen war, ist dieser unverzüglich nach seinem Erkennen zu rügen. Der Käufer hat eine genaue Bezeichnung der Beanstandung vorzubringen. Der Anspruch des Käufers aus der ordnungsgemäß geltend gemachten Gewährleistung beschränkt sich auf Minderung oder Wandlung. Soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie bei zugesicherten Eigenschaften infolge gesetzlicher Vorschrift zwingend gehaftet wird, sind alle weiteren Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt für Ansprüche am Leistungsgegenstand selbst und auf Folgeschäden, sei es aus Verzug, positiver Forderungsverletzung, Vertuschen bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung oder Unmöglichkeit der Leistung. Im Nichtkaufmännischen Bereich kann der Käufer eine dem Mangel angemessene Teilsumme des Kaufpreises zurück behalten.
8. Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt ist.
9. Verschiedenes
Vereinbarte Rückgaben müssen innerhalb 14 Tagen frei Haus in einwandfreiem Zustand erfolgen; sie bedingen 10 % Umbuchungskosten. Erfüllungsort ist Ramberg/Pfalz. Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist Landau/Pfalz, wenn die Vertragsparteien Kaufleute (mit Ausnahme der Minderkaufleute iSd § 4 HGB) sind.
10. Schlussbestimmung
Die neuen, konkreten AGB’s werden zu jedem Vertragsabschluss nochmals und in geänderter Form – Anpassung an die Schuldrechtsreform – zur Vertragsgrundlage gemacht.